Kita-Streit
: Eine Nummer kleiner

Es ist verständlich, dass die Emotionen hochkochen, wenn der Eindruck entsteht, Kindergärten würden wie Schweinemastbetriebe behandelt und Kinderlärm wie der einer Kreissäge. Angesichts der jüngsten Gerichtsurteile nun nach einem Sondergesetz für Kitas zu rufen, ist aber falsch.

KOMMENTAR VON GERNOT KNÖDLER

Auch wenn sie Aufsehen erregen: Zwei bis drei Problemfälle bei insgesamt gut 880 Kitas bieten noch keinen Grund zur Sorge – und keinen Grund, eine Lex Kita zu schaffen, die in eine gewachsene Rechtsstruktur grätscht. Im Bauplanungsrecht werden aus gutem Grund Siedlungsgebiete mit unterschiedlichen Qualitäten ausgewiesen. Dass es nicht leicht ist, Kitas in Wohngebieten zu bauen – und dazu noch besonders geschützten –, heißt nicht, dass sie gar nicht gebaut werden können.

Im vorliegenden Fall hat das Gericht deutlich darauf hingewiesen, dass sich eine kleiner ausgelegte Kita ohne Anbau möglicherweise mit dem Planrecht vereinbaren ließe. Etwas mehr Vorsicht wäre angebracht gewesen bei einem nun mal in einem demokratischen Verfahren geschützten Gebiet.

Es sei denn, Kita-Betreiber Sternipark hätte es – im Bewusstsein, für eine gute Sache zu streiten – auf den Eklat angelegt. Dann wäre es umso mehr angebracht, als Gesetzgeber einen kühlen Kopf zu bewahren.