lokalkoloratur

An seinem Alltag, den Mounir El Motassadeq im vergangenen Jahr erlebt hat, ändert sich auch nach seiner Verurteilung zunächst nichts: Der Marokkaner bleibt vorerst im Untersuchungsgefängnis an der Holstenglacis. Erst wenn das Urteil gegen ihn rechtskräftig wird, gilt er als Strafgefangener, was eine Verlegung, wohl ins Fuhlsbütteler Gefängnis „Santa Fu“, mit sich bringen würde. Bis zur Rechtskraft aber wird noch einige Zeit vergehen, weil Motassadeqs Anwälte unmittelbar nach der Urteilsverkündung am Mittwoch angekündigt hatten, gegen die Verurteilung ihres Mandanten zu einer Freiheitsstrafe von 15 Jahren vor den Bundesgerichtshof (BGH) zu ziehen. Motassadeq soll Helfer der Todesflieger vom 11. September 2001 gewesen sein und sich dadurch am Mord in 3066 Fällen mitschuldig gemacht haben. Er selbst hatte vor dem Hamburgischen Oberlandesgericht (OLG) seine Unschuld beteuert. Die Verteidiger halten die Beweisführung des OLG für „abenteuerlich und nicht plausibel“. Sollten die RichterInnen des BGH ihre Revisionsgründe anerkennen, verweisen sie das Verfahren zurück nach Hamburg. Dann würde wohl wieder in Saal 237, der eigens für das weltweit beachtete Verfahren umgebaut worden war, gegen Motassadeq verhandelt. EE