Daten im Visier

Terrorbekämpfung, Verfassungsschutzgesetz und E-Government: Hamburgs Datenschützer berichtet über viele Probleme

von SVEN-MICHAEL VEIT

Ein harter Brocken: Die Folgen der Terrorismusbekämpfung für unbescholtene BürgerInnen sind das mit Abstand größte Problem für Hans-Hermann Schrader. Das erklärte der Hamburger Datenschutzbeauftragte gestern bei der Vorlage des Jahresberichts 2002. Einschränkungen des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung seien dabei nicht vollkommen zu vermeiden gewesen. Jedoch habe in der Diskussion über das neue Hamburger Verfassungsschutzgesetz und den Großen Lauschangriff das Schlimmste vermieden werden können.

Zugleich warf Schrader den Behörden der Hansestadt vor, den Datenschutz nicht immer genügend zu beachten. „Im zweiten Halbjahr 2002 haben sich die Fälle gehäuft, in denen die Beteiligungspflicht der hamburgischen öffentlichen Stellen nicht eingehalten wurde“, kritisierte Schrader.

Beispiele dafür seien fehlende Behördenabstimmungen bei Senatsdrucksachen wie zur Einführung der Kita-Gutscheine oder der Rückkehr zur geschlossenen Heimerziehung. Aber auch beim Konzept zur Bekämpfung der Korruption sei die Datenschutzrelevanz nicht beachtet worden.

Skepsis herrscht auch gegenüber den Planungen für ein intensives E-Government. Nach den Vorstellungen des Senats sollen Dienstleistungen der Verwaltungen künftig verstärkt per Internet angeboten werden. So stellt Finanzsenator Wolfgang Peiner (CDU) sich unter anderem vor, Lohnsteuererklärungen auf elektronischem Wege zu bearbeiten. Sofern der Schutz personenbezogener Daten gewährleistet ist, hat Schrader auch nichts dagegen. Allerdings würde das beim gegenwärtigen Stand der Planung „noch zu wenig“ berücksichtigt. „Für eine datenschutzgerechte Lösung“, so Schrader, „muss hier nachgebessert werden.“

Beim Verfassungsschutzgesetz sei dies nachdrücklich gelungen. Im Vordergrund habe dabei das Vorhaben gestanden, dem Verfassungsschutz in Hamburg die verdeckte akustische und optische Überwachung in Wohnungen zu erlauben. „Der damit verbundene Große Lauschangriff konnte auf unsere Initiative weitgehend verhindert werden“, stellte Schrader fest.

Die Entschärfung wesentlicher Vorschriften sei aber auch eine Folge des einhelligen Protestes von Kirchen, Medien, Berufsverbänden und Gewerkschaften gewesen. Aufgrund des starken öffentlichen Drucks hatte die Rechts-Koalition im Herbst etliche Abstriche machen müssen. Die akustische und optische Überwachung von Berufsgeheimnisträgern wie Ärzten, Seelsorgern oder Journalisten wurde wieder zurückgenommen.

Schrader kündigte gleichwohl an, „in eigener Initiative Kontrollen beim Landesamt für Verfassungsschutz durchzuführen“. Denn gegen die Neuregelung bestünden, so der Datenschützer, „nach wie vor erhebliche Bedenken“.