Für die ewige Ruhe fehlt in Köln noch ein Gesetz

Nur wenige Muslime lassen sich in Köln beerdigen. Ein Hinderungsgrund ist der – noch – geltende Sargzwang. Die Stadtverwaltung prüft zur Zeit, wie sarglose Beerdigungen verwirklicht werden können. Die Ratsfraktionen haben ihre Zustimmung zu islamischen Erdbestattungen signalisiert

KÖLN taz ■ Für die Ewigkeit ist das Kölner Friedhofsamt nicht zuständig – denn so lange kann die Verwaltung nicht für die Pflege eines Grabes garantieren. Selbst wenn eine dauernde Verlängerung des Mietvertrages um jeweils 25 Jahre möglich ist. Ewige Ruhe aber ist für Muslime eine grundlegende Voraussetzung für eine Bestattung. Folge: Nur wenige Muslime lassen sich in Köln beerdigen.

Ein weiterer Hinderungsgrund ist der in Köln – noch – geltende Sargzwang. Auch wenn das neue Landesbestattungsgesetz hier Ausnahmen zulässt, um die islamisch vorgeschriebene Erdbestattung zu ermöglichen – die bestehende Friedhofsverordnung der Domstadt sieht dies noch nicht vor.

Rund 120.000 Muslime leben in Köln. Sie kommen aus 32 Ländern, fast 90 Prozent haben einen türkischen Migrationshintergrund. Von den Türken der ersten Generation lassen sich fast alle in ihrer Heimat beerdigen, bei der zweiten Generation sind es noch 60 Prozent. Selbst die hier geborene dritte Generation kann sich ein Grab meist nur in der Türkei vorstellen.

Als Grund macht Serdar Demir von der Türkisch-Islamischen Union Köln zunächst die große Heimatverbundenheit der Älteren aus. Vor allem aber seien Beerdigungen in der Türkei selbst inklusive Transportkosten rund 10 Prozent billiger als hierzulande. Zahlreiche Bestattungs-Unterstützungsvereine helfen zudem bei der Finanzierung.

Zwar gibt es auch in Köln zwei Friedhöfe mit zusammen 75 Gräbern, auf denen islamische Beerdigungen als Ausnahme zugelassen sind. Sie werden aber kaum genutzt. Zu weit weg, klagt Kadri Akkaya, Vorsitzender der neu gegründeten Liberalen Deutsch-Türkischen Vereinigung, und verweist wieder auf die deutschen Gesetze.

Die haben noch einen Haken: Nach islamischen Ritus muss ein Toter innerhalb von 24 Stunden begraben werden. Das deutsche Gesetz hingegen schreibt 48 Stunden vor, innerhalb derer die Todesursache geprüft werden muss. Eine Zeitvorgabe, die an Wochenenden oft nur schwer einzuhalten ist.

Keine Schwierigkeiten dürfte es bereiten, die für muslimische Beerdigungen notwendige Infrastruktur bereitzustellen, etwa Räume für die rituellen Leichenwaschungen. Das Problem der ewigen Ruhe könnte dann durch einen Friedhof gelöst werden, der im Besitz einer islamischen Gemeinde ist – wie dies auch bei jüdischen Friedhöfen der Fall ist.

Bevor das neue Landesbestattungsgesetz am 1. September in Kraft trat, verabschiedete das Friedhofsamt noch schnell eine Bestattungs- und Friedhofssatzung, die die schwarz-grüne Ratsmehrheit im Sommer absegnete. „Eine Notverordnung, damit nicht plötzlich jemand mit einer Leiche ohne Sarg vor dem Tor steht“, erklärt Helmut Strack, Leiter der Friedhofsabteilung bei der Stadt Köln.

Endgültig soll sie aber nicht sein, so der Auftrag des Rates. Bis Ende des Jahres sollte die Verwaltung prüfen, wie sarglose Beerdigungen verwirklicht werden können. Anfang 2004 soll dem Rat ein Zwischenbericht vorgelegt werden, damit dieser dann möglichst schnell entscheiden kann. CDU, SPD, Grüne, FDP und PDS haben schon ihre grundsätzliche Zustimmung zu islamischen Beerdigungen signalisiert.

JÜRGEN SCHÖN