EuGH hilft Zypern-Aktivist

Straßburger Richter verurteilen Türkei wegen Verletzung der Vereinigungsfreiheit zur Zahlung von Schadenersatz

FREIBURG taz ■ Die „grüne Linie“ in Zypern muss durchlässiger werden. Gestern verurteilte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte die Türkei zur Zahlung von 15.000 Euro Schadenersatz an den Kinderarzt Ahmet Djavit An, der im türkisch besetzten Norden der Insel wohnt. Der engagierte Arzt versuchte immer wieder an Treffen mit griechischen Zyprioten in der neutralen Pufferzone teilzunehmen, aber er erhielt von den türkisch-zypriotischen Behörden nur in wenigen Ausnahmefällen eine Reiseerlaubnis.

Hierin sahen die Richter, die über die Einhaltung der Europäischen Menschenrechtskonvention wachen, eine Verletzung der Vereinigungsfreiheit. Ein Verstoß gegen die Konvention liege schon deshalb vor, weil den Restriktionen die gesetzliche Grundlage fehle. Die Türkei wurde verurteilt, weil sie nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs die „effektive Kontrolle“ im Nordteil Zyperns ausübt. CHR