NAME GENÜGT NICHT

Nach der Wende hat die Jewish Claims Conference bis 1997 etwa 100.000 Anträge auf Rückgabe jüdischen Vermögens in Ostdeutschland gestellt. Bei etwa der Hälfte dieser Anträge geht es um Grundstücke, sonst wird um andere Vermögenswerte wie Unternehmensanteile oder Kunstwerke gestritten. Bis heute wurden rund 62.000 Anträge entschieden. Dabei ordneten die Behörden rund 3.000 Mal eine Rückgabe an, in circa 6.500 Fällen gab es immerhin noch eine Entschädigung.

Mehr als 50.000 JCC-Anträge scheiterten aber trotz der kunstfertig gewahrten Frist. Teilweise hatten die ehemaligen jüdischen Eigentümer oder ihre Erben doch rechtzeitig selbst einen Antrag gestellt. Oder es kam zu Doppelanmeldungen, weil sich im NS-Staat und in der DDR öfter die Straßennamen änderten. Häufigster Ablehnungsgrund war aber, dass der Ex-Eigentümer gar kein Jude war, sondern nur einen jüdisch klingenden Namen hatte. Insgesamt erlöste die Claims Conference bisher dennoch rund eine Milliarde Euro.  CHR