Brechmittel-Tod

Der tödliche Brechmitteleinsatz gegen Achidi John, der im Dezember 2001 im Universitätskrankenhaus Eppendorf (UKE) zu Tode gekommen war, hat jetzt doch ein juristisches Nachspiel. Zwar ermittelt die Staatsanwaltschaft nach wie vor nicht gegen die beteiligten ÄrztInnen, die dem gefesselten 19-Jährigen unter Gewaltanwendung eine Magensonde eingeführt und ihn mehrere Minuten ohne Reanimationsmaßnahmen liegen lassen hatten, nachdem Achidi John zusammengebrochen war. Gegen sie hatte die Staatsanwaltschaft nur von ihr selbst so genannte „Vorermittlungen“ durchgeführt und diese eingestellt, weil sich „kein Anfangsverdacht“ für ein strafbares Handeln ergeben habe.

Stattdessen aber wird es wohl zum Strafverfahren gegen zwei Männer kommen, die zum Gedenken an den verstorbenen Nigerianer vorigen August kurzzeitig den Hansaplatz in St. Georg in „Achidi John-Platz“ umbenannt haben sollen. Sie sollen Straßenschilder mit dem Namen von Achidi John überklebt und damit laut Staatsanwaltschaft eine Sachbeschädigung begangen haben. Im Dezember hatte die Staatsanwaltschaft ihnen deshalb einen Strafbefehl zugestellt und sie zur Zahlung einer Geldbuße von je 300 Euro verdonnert. Die Anwälte der beiden Beschuldigten haben dagegen Rechtsmittel eingelegt, so dass es jetzt zum Strafprozess kommen wird. Seit dem Tod von Achidi John wurden im UKE fast 200 weitere Brechmitteleinsätze durchgeführt. EE