Saubere Emissionen

Wer nicht in Rüstung investieren will, muss Kleingedrucktes studieren. Ethikfonds gibt es nur aus dem Ausland, sind aber hier zu kaufen. Aufsichtsamt will die Auflage solcher Fonds bei uns nicht zulassen

Der Irakkrieg droht. Viele Anleger wollen jedoch die Rüstungs- und Waffenproduktion nicht mit ihrem Geld unterstützen. Sie suchen Fonds, die ein entsprechendes Investment ausschließen. Solche Fonds tragen den Zusatz „Ethik“ im Namen. Man kann sie zwar in Deutschland kaufen, aber sie stammen meist aus Luxemburg, Irland oder Österreich. Bei uns blockiert bislang das Bundesaufsichtsamt für Finanzdienstleistungen (BAFin) die Bezeichnung „Ethikfonds“.

Anleger, die einen rüstungsfreien Fonds suchen, müssen viel Kleingedrucktes studieren, sich in Fondsprospekten und Erläuterungen zu Indizes vergraben, an die viele Fonds gebunden sind. Die Namen allein geben keinen Aufschluss, denn kein Fonds trägt darin das Adjektiv „rüstungsfrei“. Dabei investiert eine Reihe nachhaltiger Fonds nicht in Rüstung: Sie heißen Kepler Ethik, EthikBond, EthikAktien oder Ethical Index Tracker.

Man kann sie gemäß dem europäischen Recht in Deutschland kaufen. Demnach darf ein Fonds, der in einem Land zugelassen ist, auch in allen anderen vertrieben werden, wenn er den EU-Richtlinien entspricht. Im eigenen Land aber hat das BAFin, das für die Aufsicht über die Wertpapiere zuständig ist, Anträge von Fondsgesellschaften auf Zulassung von Ethikfonds bislang immer abgelehnt.

Ein Ethikfonds ist zwar auch in Deutschland denkbar. Den Investmentgesellschaften ist es aber bisher nicht gelungen, die Verträge für einen solchen Fonds schlüssig zu formulieren, sagt Thomas Neumann, der beim BAFin für Grundsatzfragen des Investments zuständig ist. Das Gesetz über die Kapitalgesellschaften verlange eine genaue Beschreibung der Anlagegegenstände in den Verträgen. Für den Anleger müsse zum Beispiel nachvollziehbar sein, welche Gegenstände aus dem Fondsvermögen erworben werden dürften und welche nicht. Die Formulierung etwa, dass nur Wertpapiere erworben werden dürften, die unter ethischen Gesichtspunkten sauber emittiert wurden, sei nicht genau genug. Der Begriff Ethik sei nicht definiert. Für die luxemburgischen und anderen Behörden jedoch scheint das kein Problem zu sein.

Ethik ist ein wertneutraler Begriff. Er steht für das systematische Nachdenken über Gut und Böse. Ein ethischer Fonds muss also nicht automatisch ein guter sein. Wenn eine Fondsgesellschaft eine logisch schlüssige Definition lieferte, könnte sie auch in Deutschland einen rüstungsfreien Fonds auflegen, argumentiert das BAFin. Frank-Uwe Riepe, stellvertretender Leiter des Bereichs Recht und Wertpapier bei Union Investment, ist jedoch skeptisch: Wie sollte ein Wirtschaftsprüfer nachvollziehen können, ob ein Fonds nach ethischen Kriterien investiert hat? Was fällt darunter? Riepe vermutet, das Bundesamt wolle mit seiner Strenge nur vermeiden, dass mit dem Begriff „Ethik“ Werbung gemacht werde. Und hier liegt in der Tat ein Problem: Wenn sich ein Fonds als ethisch bezeichnen darf, gelten dann alle anderen nicht als unethisch?

Dennoch findet der Wertpapierfachmann, das BAFin und damit der Gesetzgeber müssten sich bewegen. Die im europäischen Ausland aufgelegten Fonds schwappen ohnehin nach Deutschland herüber. In einer Angleichung an die Praxis der anderen Länder sieht er keine Gefahr: Qualitätsstandards seien durch die europäische Richtlinie gesichert, die eine Risikostreuung und den Schutz der Anleger vorschreibe. In den USA gebe es seit Jahrzehnten Fonds mit der Bezeichnung „Ethik“ oder verwandten Begriffen im Namen. Dort bleibe es dem aufgeklärten Anleger überlassen, zu entscheiden, ob das Produkt seinen Kriterien genügt.

Thomas Neumann weist darauf hin, dass seine Behörde bereits Umwelttechnologie- und Nachhaltigkeitsfonds anerkannt habe, die zumindest ein signifikantes Engagement in Rüstung ausschließen. Sie heißen Delta Lloyd Investment Global Quality, Invesco Fonds für Orden und Ökumene oder KCDUnion-Aktien Nachhaltig DJSG-Index. Die Fondsgesellschaften hatten sich mit einer Ausnahme dabei gar nicht die Mühe gemacht, ihre Auswahlkriterien selbst zu formulieren, sondern sich auf Nachhaltigkeitsindizes gestützt. Die Definitionsmacht liegt dann beim Initiator des Index. Die Behörde prüft laut Neumann in diesen Fällen den Index daraufhin, ob seine Kriterien logisch formuliert sind und Änderungen der Zusammensetzung regelmäßig veröffentlicht werden. Der amerikanisch-schweizerische Dow Jones Sustainability Index zum Beispiel erfüllt die Ansprüche an einen Vergleichsindex zur Nachhaltigkeit. Für einen Ethikfonds käme als Bezugsgröße der FTSE4Good aus Großbritannien in Frage, der Unternehmen, die Waffen produzieren, von vornherein ausschließt.

VOLKER UPHOFF/ECOREPORTER.DE

Ecoreporter.de hat eine Liste rüstungsfreier Fonds zusammengestellt. Sie wird kostenfrei ausschließlich an Privatanleger versandt, die zustimmen, dass Anlagegesellschaften Informationsmaterial über nachhaltiges und ethisch-ökologisches Investment liefern dürfen. www.info@ecoreporter.de