Heime haften nicht immer

Oldenburg taz ■ Pflegeheime müssen ihre Bewohner nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Oldenburg (OLG) nicht rund um die Uhr beaufsichtigen und haften auch nicht ohne weiteres bei Unfällen. Insbesondere Maßnahmen, die die Freiheit der Bewohner entziehen oder einschränken, dürften nur wenn unbedingt erforderlich vorgenommen werden, heißt es in einem gestern veröffentlichten Urteil. Pflegeheime seien gehalten, auf die Rechte und Wünsche ihrer Bewohner größtmögliche Rücksicht zu nehmen, betonten die Richter. Das OLG wies damit die Berufung einer Krankenkasse gegen ein Urteil des Landgerichts Oldenburg zurück. Die Kasse wollte vom Träger eines Heimes die Behandlungskosten für einen 82-jährigen Mann erstattet bekommen, der mit einer Gehhilfe das Heim verlassen hatte, auf dem Bürgersteig gestürzt war und sich schwer verletzt hatte.