THEMA DES TAGES

Gesundheitsreform und ihre Folgen

Unabhängig von Alter und Einkommen“ soll auch künftig jeder die medizinische Versorgung bekommen, die er braucht. Das jedenfalls verspricht Gesundheitsministerin Ulla Schmidt. Klar ist bisher allerdings nur: Unabhängig von Alter und Einkommen muss jeder die gleichen Zuzahlungen, Praxis- und Rezeptgebühren erbringen – egal ob er sie sich leisten kann oder nicht. Dabei sind die Zuzahlungen für alle Versicherten auf maximal 2 Prozent des Bruttojahreseinkommens beschränkt. Wer mehr ausgeben muss, kann sich von seiner Krankenkasse von der Zahlungspflicht freistellen lassen. Ausgenommen davon sind chronisch Kranke, sie müssen nur 1 Prozent ihres Bruttojahreseinkommes selbst zuzahlen. Das Problem ist: Noch ist nicht klar, wer als chronisch krank gilt. Im Dezember hat Schmidt den Entwurf von Kassen und Ärzten abgelehnt, nachdem Betroffene ein Jahr lang zwei Mal pro Quartal wegen Erkrankungen beim Arzt gewesen sein müssen, um als Chroniker zu gelten. Außerdem müssten sie entweder in zwei Jahren mindestens zweimal vollstationär im Krankenhaus behandelt oder als Pflegebedürftige der Pflegestufe 2 bzw. als Schwerbehinderte anerkannt sein. Damit würden alle chronisch kranken Patienten durch das Raster fallen, die sich ambulant behandeln lassen. Gleichzeitig bedeutet die Neuregelung der Zuzahlung de facto eine Kürzung der Sozialhilfe. Denn auch Stützeempfänger müssen die Zuzahlungen künftig aus dem Regelsatz bezahlen, den sie erhalten. Bisher wurden deren Arztkosten direkt mit den Behörden abgerechnet. ANN