Klagen gegen Bambule-Kessel

Die Polizeiattacken auf die Bambule-Demonstrationen nach der Räumung des Bauwagenplatzes im Karoviertel Ende vorigen Jahres werden ein juristisches Nachspiel haben. Betroffene der zum Teil brutalen Polizeiübergriffe werden im Einzelnen Strafanzeigen stellen oder Feststellungsklagen beim Verwaltungsgericht Hamburg einreichen. Dabei wird es um zwei Komplexe gehen: Die Einkesselung von mehreren hundert Leuten auf einer Spontandemo nach einem Spiel des FC St. Pauli in der Nacht vom 18. auf den 19. November sowie die Einkesselung von ProtestlerInnen am verkaufsoffenen Samstag, dem 21. Dezember, auf der Mönckebergstraße und auf dem Jungfernstieg. In beiden Fällen argumentiert die Polizei, dass es sich um keine vom Demonstrationsrecht geschützten „Versammlungen“ gehandelt habe, sondern um „Ansammlungen“.

Indes wird heute der Rechts-Senat darüber entscheiden, ob der von Innenstaatsrat Walter Wellinghausen ausgehandelte Bambule-Kompromiss gebilligt wird, der einen Standort, befristet auf ein Jahr, an der Harkortstraße vorsieht. Vor der Senatsentscheidung treffen sich die Fraktionsspitzen von Schwarz-Schill zur Beratung. kva