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Wer kontrolliert die Verwaltung?

Betr.: „Sie saufen völlig ab bei Inneres“, taz bremen vom 17.02.2003

In einer Studie des Zentrums für Europäische Rechtspolitik von 1997 über “Ausländer und Verwaltung“ wurde u.a. die Verwaltungspraxis gegenüber Ausländern, insbesondere die Handlungsvollzüge des Amtspersonals dem ausländerrechtlichen Regelwerk gegenüber als zumindest unangemessen herausgestellt. Die Bremische Bürgerschaft hatte bereits 1995 auf Antrag der Fraktionen der CDU und der SPD in dem Beschluss „Friedliches Zusammenleben der Menschen fördern“ den Senat einstimmig aufgefordert, „alle ihm möglichen Initiativen zu ergreifen, um den Ausländerbehörden den Spielraum zu geben, den sie benötigen, um den Lebenssituationen von Ausländerinnen und Ausländern gerecht werden zu können“. Daraus ist wohl nichts geworden. Wer kontrolliert eigentlich noch die Verwaltung, wenn diese sich nicht mehr von Parlamentsbeschlüssen und Gerichtsentscheidungen binden lässt? Muss erst der Rechnungshof „bemerken“, dass die Zustände im Ausländeramt den Bremer Steuerzahler teuer zu stehen kommen? Bevor Bremen sich als Kulturhauptstadt Europas bewirbt, muss die Stadt erst ihre gegenüber Ausländern geübte Verwaltungskultur ändern. Prof. Dr. Klaus Sieveking, Bremen

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