in kürze RAUCHER GEGEN REEMTSMA
: Berufung eingelegt

Ein 56-jähriger kranker Raucher will die Schmerzensgeldklage gegen den Tabakkonzern Reemtsma in einem Berufungsverfahren vor das OLG Hamm bringen. Im November hatte das Landgericht Arnsberg die Klage abgewiesen. Der Kläger argumentierte, Reemtsma mische seinen Zigaretten Suchtverstärker bei. (dpa)