kündigungsschutz

Aktuelle Situation

In Betrieben bis fünf Beschäftigte gilt heute das Kündigungsschutzgesetz nicht. Wenn der Firmeninhaber einem Arbeiter kündigt, muss er nicht nachweisen, dass sein Betrieb in einer Existenzkrise steckt. Auch eine Sozialauswahl muss er nicht vornehmen. Verheiratete, ältere, kinderreiche Beschäftigte können ebenso gefeuert werden wie ledige, junge und kinderlose. Ab sechs Beschäftigte werden Kündigungen komplizierter. Dann gibt es, von Fehlverhalten des Angestellten abgesehen, nur noch einen Grund: die betriebsbedingte Kündigung. Die Existenz der Firma muss gefährdet sein.  KOCH