miethai & coSanierungsgebiete
: Besondere Rechte für Mieter

In Hamburg gibt es gerade im innerstädtischen Bereich viele Sanierungsgebiete. Den Schwerpunkt bilden in der so genannten westlichen inneren Stadt die Bereiche St. Pauli, Altona, Ottensen, Bahrenfeld, Eimsbüttel sowie St. Georg und Wilhelmsburg. Aber auch in Bramfeld, Billstedt und Harburg sind Sanierungsgebiete zu finden.

Viele Mieter wissen nicht, dass sie in diesen Gebieten besondere Rechte haben, soweit mit öffentlichen Mitteln modernisiert wird. Für diese Mieter gibt es einen Sozialplan, der von der Sanierungsträgerin (z. B. SteG, Bremische, ASK oder plankontor) umgesetzt werden muss. Neben einer adäquaten Umsetzwohnung wird die Mietdifferenz zwischen der alten Wohnung und der Umsetzwohnung gezahlt. Die Umzugs- und Renovierungskosten werden pauschal übernommen.

Ein Hauptmieter einer Einzimmerwohnung erhält für den Umzug zum Beispiel 1.022,58 Euro (Untermieter nur 511,29 Euro), für jedes weitere Zimmer erhält er 255,65 Euro und für jedes halbe Zimmer 178,95 Euro. Wer in eine renovierungsbedürftige Wohnung zieht, erhält Renovierungskosten für jedes ganze Zimmer (über 10 qm) in Höhe von 214,74 Euro und für jedes halbe Zimmer einen Zuschuss von 102,37 Euro. Auch Mietereinbauten in der zu modernisierenden Wohnung werden vergütet. Dabei ist allerdings zu beachten, dass die Investitionen mit zehn Prozent jährlich abgeschrieben werden. Wer also zum Beispiel vor elf Jahren ein neues Bad eingebaut hat, erhält keine Abfindung.

Untermieter mit gültigem Mietvertrag, die im Sanierungsgebiet gemeldet sind, haben einen Anspruch auf Ersatzwohnraum und Leistungen nach dem Sozialplan. Wer ein Leerzimmer und allein die Küche nutzt, wird sogar Hauptmietern gleichgestellt.

Bei Gewerberaummietern gelten andere Vorschriften. Ansprüche haben nur die Gewerbetreibenden, die vor der förmlichen Festlegung des Sanierungsgebietes bereits ein Gewerbe betrieben haben. Und diese Ansprüche können, müssen aber nicht gewährt werden. Schade – sonst hätte man zum Beispiel im Schanzenviertel dem beliebten Restaurant „Olympisches Feuer“ Ersatzräume stellen müssen.

Den Sozialplan kann man im Internet unter www.karo4tel.de/steg/sozialplan.htm finden und herunterladen.

Christiane Hollander ist Juristin bei Mieter helfen Mietern, Bartelsstr. 30, 20357 HH, Tel. 431 39 40, info@mhm-hamburg.de. www.mhm-hamburg.de