Streit um Strafmaß

Im Frankfurter Islamistenprozess sagt der Anwalt, die Angeklagten seien geheimdienstlich kontrolliert worden

FRANKFURT/MAIN dpa ■ Beim letzten Plädoyer im Frankfurter Islamistenprozess ist es zum Streit zwischen Verteidigern und der Bundesanwaltschaft um die Rolle der Geheimdienste gekommen. Die ganze Aktion um den vereitelten Sprengstoffanschlag im französischen Straßburg habe unter der Kontrolle der Geheimdienste gestanden, sagte Rechtsanwalt Rainer Koch am Dienstag vor dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main. Oberstaatsanwalt Volker Brinkmann nannte diese Ausführungen „einfach abwegig“.

Koch forderte für seinen Mandanten Salim Boukhari eine Freiheitsstrafe von deutlich unter zehn Jahren. Niemand sei zu irgendeinem Zeitpunkt gefährdet gewesen. Mindestens zwei nicht in Frankfurt angeklagte Gruppenmitglieder seien „nachrichtendienstlich tätig“ gewesen. Der zweite Verteidiger Boukharis erläuterte, die These des Anschlagziels Straßburger Weihnachtsmarkt sei nicht belegt. Die Gruppe habe einen Anschlag auf die nur einen Kilometer entfernte, menschenleere Friedenssynagoge verüben wollen.

Die Bundesanwaltschaft hatte für den mutmaßlichen Elektroniker der Gruppe mit zwölfeinhalb Jahren die höchste Strafe gefordert, für die anderen drei Angeklagten ging sie bis auf zehn Jahre hinunter. Nach 43 Verhandlungstagen will der Staatsschutzsenat des OLG sein Urteil am 10. März verkünden.