Tote bitte im Sarg über den Friedhof

Münster dpa ■ Trotz des neuen Bestattungsgesetzes in Nord-rhein-Westfalen halten die meisten Städte und Gemeinden weiter am Sargzwang fest. Es gebe kaum eine Kommune, die ihre Friedhofssatzung geändert habe und damit etwa Muslimen Beerdigungen im Leichentuch gestatte, sagte der Vorsitzende des Bundes deutscher Friedhofsgärtner, Dirk Gertzmann, im Vorfeld der Bundesarbeitstagung am Freitag in Münster. Nach dem im September vergangenen Jahres in Kraft getretenen Gesetz dürfen Kommunen den Sargzwang abschaffen, müssen es aber nicht.

„Das Tragen von Toten in Leichentüchern über den Friedhof darf nicht sein. Das ist pietätlos“, findet Gertzmann. Auch die den Kommunen per Gesetzesnovelle erlaubte Einrichtung so genannter Friedwälder, hat sich laut Gertzmann noch nicht durchgesetzt. Das Gesetz sei ein Minderheitengesetz, dass sich nicht durchsetzen werde.