Ermittlung wegen Bungee-Tod

Dortmund taz ■ Nach Vorstellung des Gutachtens zum tödlich verlaufenen Bungee-Sprung im Sommer 2003 am Dortmunder Fernsehturm hat jetzt die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen gegen den Betreiber der Anlage aufgenommen.

Der Sachverständige des Technischen Überwachungsvereins (TÜV) kommt zum Ergebnis, dass Materialermüdung, Konstruktionsmängel oder eine übermäßige Beanspruchung des Gummiseils zu dem Unglück geführt haben, teilte gestern die Polizei in Dortmund mit. Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen den Betreiber und außerdem gegen zwei Personen, die als Verantwortliche vor Ort waren, als das Unglück passierte. Der Vorwurf der Staatsanwaltschaft ist fahrlässige Tötung. Der Springer war am 20. Juli im Dortmunder Westfalenpark aus 150 Meter Höhe in den Tod gestürzt, nachdem das Gummiseil gerissen war. Nach dem Unglück stellte sich heraus, dass keine turnusmäßigen Überprüfungen für solche Anlagen vorgesehen sind. KOK