Kein Luxus für kranke Beamte

FREIBURG taz ■ Erkrankte Beamte haben keinen verfassungsrechtlichen Anspruch auf Chefarztbehandlung und Ein- oder Zweibettzimmer. Dies entschied gestern das Bundesverfassungsgericht. Wenn die Beihilfe für erkrankte Beamte auf normale Kassenleistungen beschränkt werde, verstoße dies nicht gegen die im Grundgesetz garantierten „hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums“. Geklagt hatte ein Richter aus Berlin. Er fand nur die bei privat Versicherten übliche Erstattung von Wahlleistungen „angemessen“. Dem hielt Karlsruhe nun entgegen: Für die Angemessenheit der Beihilfe komme es nicht „auf ein traditionelles Anspruchsniveau der Beamtenschaft“ an. Das Land Berlin hatte 1998 die Gewährung der in der Regel 80-prozentigen Beihilfe auf Kassenleistungen beschränkt. Entsprechend verfahren auch Brandenburg, Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Saarland und Schleswig-Holstein. Nach der gestrigen Entscheidung dürften bald auch der Bund und die übrigen Länder folgen. Az. 2 BvR 1053/98 CHR