Schlechte Karten für die Bürger

Gutachten hält Bürgerbegehren in Sankt Augustin gegen Cross-Border-Leasing für unzulässig. CDU wird dem Rat daher die Ablehnung des Bürgerbegehrens vorschlagen

KÖLN taz ■ Jetzt liegt es auf dem Tisch: das Gutachten von Professor Wolfgang Löwer. Darin erklärt er das Sankt Augustiner Bürgerbegehren gegen das geplante Cross-Border-Leasing (CBL) von Klärwerk und Kanalnetz aus „formalen Gründen“ für unzulässig. Bürgermeister Klaus Schumacher (CDU) und die CDU-Ratsmehrheit, die das Geschäft befürworten, werden sich der Meinung anschließen – dafür hatten sie das Gutachten ja bestellt. Schumacher wird daher dem Rat am 21. Januar vorschlagen, das Begehren abzulehnen.

In dem Gutachten, das der taz in einer Zusammenfassung vorliegt, heißt es, erstens seien die Vorschläge des Bürgerbegehrens zur Kostendeckung „völlig unzureichend“. Dabei geht es, wie der grüne Fraktionsvorsitzende Wolfgang Köhler erklärt, etwa um Kosten für Vermittler, die auch nach dem Rückzug vom CBL zu zahlen sind. Auch der Ausfall des „Barwertvorteils“ von 10 Millionen Euro, den sich die Stadt von dem Geschäft erhofft, muss gegenfinanziert werden. Und die eventuellen Schadensersatzansprüche müssen von den Gegnern des CBL kalkuliert werden: Wenn nämlich der Vertrag wie geplant bis zum 31. Januar abgeschlossen würde, dann aber per Bürgerentscheid das Geschäft platze, müsste die Stadt 7 bis 8 Millionen Euro zahlen.

Der zweite Fehler ist laut Gutachten folgender: „Es handelt sich beim CBL-Geschäft um eine Finanztransaktion der Gemeinde, die kaufähnlich ist (...) und Züge eines Kreditgeschäfts aufweist.“ Damit aber gehöre es zur „Haushaltssatzung“ und sei „für ein Bürgerbegehren gesperrt“.

Für die Bürgerinitiative „Nein gegen Cross Border Leasing“ drängt sich jetzt der Verdacht auf, es handele sich um ein „Gefälligkeitsgutachten“.

Auch habe der Bürgermeister seine Neutralitätspflicht verletzt, indem er schon vor der Ratssitzung erklärte, er halte das Bürgerbegehren ebenso für unzulässig. Damit wolle er nur eine inhaltlichen Debatte um das CBL-Geschäft ausweichen. Die Initiative kündigte daher an, gegen die voraussichtliche Ratsentscheidung Widerspruch einzulegen und anschließend den Rechtsweg zu beschreiten.

Susanne Gannott