KUNDE FALSCH BERATEN
: Bank haftet

Das OLG Oldenburg hat eine Bank wegen falscher Anlageberatung zu Schadenersatz verurteilt. Die Risikobeschreibung sei rechnerisch unschlüssig und sachlich unzutreffend gewesen. Der Kläger hatte zur Altersvorsorge Geld angelegt. 2006 wurde ihm mitgeteilt, dass sich der Wert auf 20 Prozent verringerte. (Az.: 3 U54/07) (dpa)