Stolpern erlaubt

Nun dürfen auch in Bergedorf Stolpersteine verlegt werden, allerdings nur mit der Erlaubnis des Hausbesitzers, so die Entscheidung der Bezirksversammlung gestern. Nachdem sich die CDU und die Schill-Partei lange gegen die Kunstaktion zur Erinnerung an Nazi-Opfer gewehrt haben, lenkte die CDU plötzlich ein und stellte in der Bergedorfer Bezirksversammlung einen Antrag, nach dem Stolpersteine mit der Einverständniserklärung der Hauseigentümer verlegt werden dürfen. Die Bezirksversammlung hat den ersten Antragspunkt, Stolpersteine „auf besonderen Wunsch der Nachkommen oder auf Grund von Recherchen in geschichtlichen Dokumenten“ verlegen zu dürfen, einstimmig beschlossen. Der Vorschlag der CDU, Stolpersteine an öffentlichen Plätzen wie zum Beispiel am Bergedorfer Schloss zu verlegen, wurde mehrheitlich gegen die Stimmen der SPD und der GAL und bei Enthaltung der Schill-Partei verabschiedet. Mehrheitlich und gegen die SPD- und GAL-Stimmen wurde auch dem Antragspunkt zugestimmt, dass Stolpersteine „nicht gegen den Willen des Hauseigentümers“ gesetzt werden dürfen. Schill-Partei und CDU haben bis dato in Bergedorf argumentiert, an Hauswänden angebrachte Tafeln würdigten Nazi-Opfer eher als Stolpersteine. Von der Schill-Partei war auch zu hören, gegen das Vergessen sei genug getan worden. lg