Neuer Prozess gegen Oberst Budanow

Russlands Oberstes Gericht hebt Urteil wegen Mordes an Tschetschenin auf

MOSKAU epd ■ Der Prozess gegen den russischen Offizier Juri Budanow, der in Tschetschenien eine junge Frau ermordet hatte, muss neu aufgerollt werden. Der Oberste Gerichtshof hob das Urteil gegen Budanow gestern auf und kam damit einer Beschwerde der Eltern der getöteten Frau nach. Das Militärgericht im südrussischen Rostow, das Budanow in einem ersten Prozess für unzurechnungsfähig erklärt hatte, muss nun mit anderen Richtern erneut über den Fall verhandeln.

Budanow hatte die 18-jährige Tschetschenin im März 2000 aus ihrem Elternhaus verschleppen lassen und sie nach einem brutalen Verhör ermordet. Der Oberste Gerichtshof befand, das Urteil gegen den ranghöchsten Offizier, der bislang wegen Kriegsverbrechen in Tschetschenien vor Gericht stand, sei „unbegründet“. Während des Prozesses habe es erhebliche Verstöße gegen die Verfahrensordnung gegeben.

In dem Urteil vom 31. Dezember 2002 wurde die Einweisung Budanows in eine geschlossene psychiatrische Anstalt verfügt. Die Staatsanwaltschaft und die Eltern der ermordeten Tschetschenin sowie deren Anwalt hatten gefordert, den Offizier für schuldfähig zu erklären und wegen Mordes zu verurteilen. Menschenrechtler und die prorussische Verwaltung Tschetscheniens hatten das Urteil im Budanow-Prozess scharf kritisiert.