Klage nicht möglich

KÖLN dpa ■ Wegen des unklaren Rechtsstatus der I.G.-Farben-Aktionärsvereinigung darf zunächst niemand in deren Namen klagen. Das entschied das Oberlandesgericht in Köln in einer einstweiligen Anordnung. Dies hat wahrscheinlich auch Auswirkungen auf eine Klage, die US-Anwalt Ed Fagan gegen die Schweizer Großbank UBS angekündigt haben soll. Deren Vorläuferin Schweizer Bankgesellschaft hatte sich 1959 die mutmaßliche I.G.-Farben-Tochter Interhandel einverleibt. Während des Dritten Reichs beschäftigte diese zehntausende Zwangsarbeiter. Die Überlebenden forderten bisher vergeblich eine Entschädigung. Eine Klage gegen die UBS könnte eine neue Chance für sie bedeuten.