Konturenloses Mosaik

Mzoudi-Prozess: Verteidigung plädiert auf Freispruch. Beweisaufnahme habe Thesen der Anklage widerlegt

Ihr Fazit ist nicht überaschend: „Freispruch!“ Und Anwältin Gül Pinar brauchte in ihrem Plädoyer nur 45 Minuten, um den dreieinhalbstündigen Vortrag der Bundesanwaltschaft (BAW) im so genannten „Terrorhelfer“-Prozess gegen Abdelghani Mzoudi vollends zu entkräften. „Sie haben uns viel darüber gesagt, was alles unstrittig ist. Atta war der Todespilot.“ Doch was den Schuldspruch ihres Mandanten angeht, habe es nur „Überzeugungen, Vermutungen und Spekulationen“ gegeben. „Ihr Beweismosaik fügt sich nicht zu einem Bild zusammen, das Konturen hat.“

Die BAW wirft Mzoudi vor, in die „Hamburger Zelle“ um die Todespiloten Mohammad Atta, Marwan Al Shehhi, Ziad Jarrah und dem Planer Ramzi Binalshibh eingebunden gewesen zu sein. „Mzoudi gehörte zu den Studenten der TU-Harburg um Atta, er ist auch nach Afghanistan gereist – mehr nicht“, erklärte Pinar. „Nicht jede Handlung, die sich objektiv als Beteiligung darstellt, ist eine strafbare Hilfeleistung.“ Wenn ein Waffengeschäft ein Messer verkaufe, sei der Verkäufer auch nicht verantwortlich dafür, was mit der Waffe geschehe. „Hier geht es nicht um ein Messer, sondern um die Zahlung des Semesterbeitrags, GEZ-Gebühren und um die Nutzung einer Karstadt-Bonuskarte.“ Auch wenn dieser Fall eine „außenpolitische Dimension“ habe, könne es „im Strafprozess nur um eine individuelle Schuld gehen“.

Für Pinar hat die Beweisaufnahme klar ergeben, dass die Anschläge vom 11. Spetember vom al Qaida-Netzwerk in Afghanistan geplant worden sind und es keine eigene Organisation in Hamburg gegeben hat. Das Urteil wird nächsten Donnerstag gesprochen. PETER MÜLLER