Sicher Schweigen

Hamburger Verfassungsgericht verhandelt eine Klage der GAL über Schills Pistole und die Auskunftspflicht des Senats

Was darf Hamburgs Regierung alles verschweigen? Über diese Frage berät seit gestern die neunköpfige Kammer des Hamburgischen Verfassungsgerichtes. Der GAL-Bürgerschaftsabgeordnete Manfred Mahr hatte beantragt, das Gericht solle feststellen, dass die von ihm gestellten schriftlichen Anfragen an die Hamburger Landesregierung „unter Verstoß gegen die Verfassung“ nicht beantwortet worden sei.

Nach Presseberichten, dass Hamburgs Innensenator Schill meist eine geladene Pistole bei sich trüge, hatte der grüne Parlamentarier Genaueres wissen wollen. In einer kleinen Anfrage an den Senat listete er im August vergangenen Jahres 21 Fragen zur Bewaffnung des Politikers auf. Ob der Senator überhaupt einen Waffenschein besitze, zu welchen Anlässen er die Pistole trage und vieles andere wollte Mahr wissen.

Doch der Senat verweigerte jegliche Auskunft. Eine Beantwortung der Fragen, so begründete er sein Schweigen, „würde die Wirksamkeit des gesamten Sicherheitskonzepts“ für Schill gefährden. Auch einen reduzierten Fragenkatalog, den Mahr daraufhin einreichte, ließ die Hamburger Regierung mit gleich lautender Begründung unbeantwortet.

Schon zuvor hatten die Vertreter der SPD/GAL-Opposition vielfach moniert, dass der neue Senat mit immer neuen Begründungen seine Auskunftspflicht bei Parlamentarischen Anfragen aushöhle. Doch diesmal reichte es Mahr: Er rief das Verfassungsgericht an.

Dessen Vorsitzender Wilhelm Rapp deutete bei der mündlichen Erörterung gestern an, dass die Kammer geneigt ist, der Argumentation des Senats zu folgen. Durch die Beantwortung der gestellten Fragen lüfte „man den Schleier über dem Sicherheitskonzept“.

Der Richterspruch soll voraussichtlich am 20. Mai verkündet werden. Marco Carini