Oberliga-Controlling

Zulassungsverfahren in der kommenden eingleisigen Oberliga Nord sollen Wettbewerbsnachteile verhindern

Hamburg dpa ■ Die Fußball-Oberligaclubs müssen sich in Zukunft einem Zulassungsverfahren unterziehen. Das hat der Norddeutsche Fußball-Verband (NFV) beschlossen. Die Unterlagen können bis zum 31. März beim NFV eingereicht werden. „Die Vereine müssen ihre wirtschaftlichen Qualifikationen nachweisen, damit es in Zukunft möglichst keine Wettbewerbsverzerrungen mehr gibt“, sagte NFV-Präsident Engelbert Nelle bei der Oberliga-Tagung in Hamburg.

In der Vergangenheit mussten sich vermehrt Vereine aus dem Spielbetrieb zurückziehen, die durch die Absage von Sponsoren in finanzielle Schwierigkeiten gekommen waren. Dadurch ergaben sich Missverhältnisse in der Tabelle. Zusätzlich sollen verdeckte Gehaltszahlungen an Trainer und Spieler durch eine offen gelegte Finanzplanung schwieriger gestaltet werden. In der Oberliga sei es durchaus üblich, dass Gehälter mit Schwarzgeld finanziert werden, berichten Insider. Damit könnten manche Vereine mehr Geld für Spieler und Trainer ausgeben als Vereine, die ihre Einnahmen und Ausgaben rechtmäßig verbuchen.

An der einstündigen Diskussion nahmen am Samstag Vertreter von 29 Vereinen der Oberligen Niedersachsen/Bremen und Hamburg/Schleswig-Holstein teil. Beide Staffeln werden nächste Saison zu einer eingleisigen Oberliga Nord mit 18 Mannschaften zusammengelegt. Neben der sportlichen Qualifikation wird eine unabhängige Zulassungskommission die Vereinsunterlagen prüfen und nach Durchsicht eine Empfehlung geben. Die Zulassungsgebühr beträgt für jeden Oberligaclub 500 Euro.

Die Vereine müssen unter anderem einen Lagebericht des Vorstandes, die Finanzplanung für das kommende Spieljahr sowie eine Bilanz und eine Gewinn- und Verlustrechnung zum 31. Dezember des abgelaufenen und des folgenden Kalenderjahres vorlegen. Bei Vereinen, die keine Bilanz aufstellen, ist eine Vermögensrechnung nötig. Die Unterlagen müssen von einem Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Fachanwalt für Steuerrecht geprüft sein. FOG