Schill-Bewaffnung wird verhandelt

HAMBURG dpa ■ Mit der angeblichen Bewaffnung von Innensenator Ronald Schill muss sich seit gestern das Hamburgische Verfassungsgericht befassen. Nach Presseberichten über eine Schusswaffe im umgeschnallten Schulterholster des Politikers hatte der GAL-Bürgerschaftsabgeordnete Manfred Mahr vom Senat Auskunft darüber verlangt. Der Senat verwies auf Sicherheitsaspekte und lehnte die geforderte Beantwortung der 27 Fragen ab. Mahr sah dadurch seine Auskunftsrechte als Abgeordneter verletzt und zog vor das Verfassungsgericht. Das Gericht betonte, das parlamentarische Fragerecht sei eine Kernbestimmung von Landesverfassungen. Die Auskunftspflicht gelte aber nicht unbegrenzt: „Wir verhandeln nicht darüber, ob Herr Schill eine Waffe trägt oder nicht, sondern ob der Senat so antworten darf, wie er geantwortet hat.“