CHRONIK

23. Oktober 1999: Erste Gerüchte über eine Übernahme des Düsseldorfer Konzerns durch den britischen Mobilfunkanbieter Vodafone.

14. November: Vodafone-Chef Chris Gent legt ein erstes Übernahmeangebot vor und bietet für eine Mannesmann-Aktie 43,7 Vodafone-Aktien. Mannesmann lehnt ab.

19. November: Vodafone erhöht sein Angebot auf 53,7 Aktien. Mannesmann lehnt erneut ab.

7. Dezember: Mannesmann-Chef Klaus Esser beziffert einen möglichen Preis für die Aktie des Konzerns mit 330 Euro – deutlich über dem damaligen Börsenwert.

23. Dezember: Vodafone legt Mannesmann-Aktionären offizielles Angebot vor. Laufzeit bis zum 7. Februar.

3. Februar 2000: Mannesmann und Vodafone beschließen nach Geheimverhandlungen „einvernehmliche“ Fusion.

18. Februar: Zwickel spricht von „unanständig hohen“ Zahlungen an Mannesmann-Manager. Damit gelangt erstmals die Höhe der Abfindungen an die Öffentlichkeit.

23. Februar: Die Stuttgarter Anwälte Mark Binz und Martin Sorg reichen Strafanzeige gegen Esser ein wegen Verletzung des Paragrafen 87 des Deutschen Aktiengesetzes, wonach die Gesamtbezüge des Vorstands „in einem angemessenen Verhältnis“ zu Aufgaben und Lage des Unternehmens stehen sollten.

3. April: Die Staatsanwaltschaft lehnt nach einer ersten Prüfung die Aufnahme eines Ermittlungsverfahrens ab.

20. Dezember: Binz und Sorg legen Beschwerde gegen die Ablehnung der Staatsanwaltschaft ein und erweitern ihre Anzeige auf den Straftatbestand „Bestechlichkeit“.

Mitte März 2001: Die Düsseldorfer Generalstaatsanwaltschaft leitet ein Ermittlungsverfahren gegen Esser und seine Mitarbeiter ein.

31. Juli 2002: Esser verklagt das Land Nordrhein-Westfalen. Er wirft der Staatsanwaltschaft grobe Pflichtverletzung vor.

17. Februar 2003: Nach zweijährigen Ermittlungen erhebt die Staatsanwaltschaft Anklage gegen sechs Führungskräfte des Mannesmann-Konzerns, darunter Deutsche-Bank-Chef Josef Ackermann und den früheren IG-Metall-Chef Klaus Zwickel.

30. April: In einem Zivilprozess spricht das Gericht Esser wegen Verletzung seines Persönlichkeitsrechts 10.000 Euro Schmerzensgeld zu, weist aber Schadenersatzforderungen zurück.

22. September: Das Gericht lässt die Anklage gegen Ackermann, Zwickel und Ladberg in vollem Umfang zu. Esser muss sich nur wegen Beihilfe zur Untreue verantworten.

24. Oktober: Das Landgericht setzt den Prozessbeginn für 21. Januar 2004 fest. Verhandelt werden soll an 41 Tagen bis Ende Juni immer mittwochs und donnerstags. Während des Prozesses wird Deutsche-Bank-Chef Ackermann die Geschäfte der Bank von einem Büro in Düsseldorf leiten. RTR