DB kriegt keinen Kies für Schotter

Prozess gegen Castor-Blockierer: Bahn erhält knapp die Hälfte ihrer Forderungen

HAMBURG taz ■ Die als „Jeanne d’Arc des Atomwiderstands“ bekannte Marie und vier Mitstreiter müssen der Deutschen Bahn für ihre Castor-Blockade Schadenersatz zahlen. Im Zivilprozess vor dem Lüneburger Landgericht konnte die Bahn gestern nur knapp die Hälfte ihrer Forderung durchsetzen. Die AKW-Gegner hatten sich im März 2001 an einem ins Gleisbett eingebrachten Betonblock bei Süschendorf im Wendland festgekettet und einen Castor-Transport 17 Stunden lang aufgehalten. Die Bahn hatte 10.000 Euro Schadenersatz von den Robin-Wood-Aktivisten für die Reparatur des Gleisabschnitts, neuen Schotter und die Überstunden der Bahnarbeiter gefordert. Das Landgericht entschied, nur die 4.711,99 Euro für die Gleisreparatur seien von den AKW-Gegnern zu zahlen. „Die Deutsche Bahn konnte keine Rechnung für den Schotter vorlegen und nicht ausreichend darlegen, warum die Angeklagten die Überstundenzahlungen übernehmen sollen“, so der Richter. Die Gerichtskosten trägt zu 53 Prozent die Bahn, den Rest müssen die Aktivisten zahlen.

„Es hätte schlimmer ausgehen können“, sagte Alexander Gerschner, einer der Angeklagten, nach der Urteilsverkündung. „Trotzdem sind wir der Meinung, dass viele der Arbeiten, die von der Bahn durchgeführt wurden, unnötig waren.“ Der Anwalt der fünf Aktivisten kündigte an, wahrscheinlich in Berufung zu gehen. LENA GORELIK