Hausbesuche nur unregelmäßig

Jährliche Überprüfungen bei allen Sozialhilfeempfängern sind vom Tisch. Knake-Werner streicht umstrittenen Passus aus Entwurf für landeseinheitliche Verwaltungsvorschrift

Den größten Hammer gegen Sozialhilfeempfänger will Sozialsenatorin Heidi Knake-Werner (PDS) nun doch nicht auspacken: regelmäßige Hausbesuche ohne konkreten Anlass zur Überprüfung der Ansprüche soll es entgegen ursprünglicher Planungen nicht geben. Eine „Verwaltungsvorschrift Prüfdienste“, die derzeit von der Sozialverwaltung erarbeitet wird, soll landesweit einheitliche Richtlinien für solche Überprüfungen vorgeben. In einem ersten Entwurf von Anfang Januar waren dabei Plankontrollen vorgesehen, die „mindestens einmal jährlich stattfinden sollten“ (die taz berichtete). Das stieß bei Fachmitarbeitern der Verwaltung auf heftigen Widerspruch.

Dennoch war der entsprechende Passus zu den jährlichen Kontrollen auch in einem zweiten, überarbeiteten Entwurf, der der taz vorliegt, enthalten. Er diente gestern als Grundlage für ein Treffen von Fachmitarbeitern aus den Landes- und Bezirksverwaltungen. „Staatssekretärin Petra Leuschner und Sozialsenatorin Heidi Knake-Werner haben den Punkt aus dem Papier genommen“, erklärte gestern Knake-Werners Sprecherin Roswitha Steinbrenner.

Die Kontrollen sollen unter anderem Sozialhilfeempfängern auf die Spur kommen, die in einer eheähnlichen Partnerschaft leben. Dann wäre nämlich der Partner für den Unterhalt zuständig und nicht das Sozialamt. Zum Hausbesuch des Prüfers gehört unter anderem „eine Inaugenscheinnahme insbesondere von Räumen, Fenstern, Türen, Schränken, Gegenständen, Kleidungsstücken …“ sowie ein umfangreicher Fragenkatalog.

Eine gesetzliche Grundlage für regelmäßige Kontrollen bei allen Sozialhilfeempfängern gibt es bisher nicht. Solche „Hausbesuche“ müssen laut einschlägigen Gerichtsentscheidungen in einem angemessenen Verhältnis zu der in Anspruch genommenen Leistung stehen – und immer einen konkreten Anlass haben. Regelmäßige Kontrollen wäre somit rechtlich fragwürdig.

Die derzeit diskutierte Richtline soll ein einheitliches Vorgehen in allen Bezirken ermöglichen. Bisher stellt jeder Bezirk eigene Regeln auf. Wer Sozialleistungen beantragt, hat eine Pflicht zur Mitwirkung. Bei den – vorher angemeldeten oder unter Umständen auch nicht angekündigten – Kontrollen, muss der Zugang zu den Wohnräumen gewährt werden. JULIANE GRINGER