STUDIENGEBÜHREN

Die Studiengebühr von 650 Euro pro Semester muss zahlen, wer die Regelstudienzeit um das 1,5fache überschreitet, ein Zweitstudium absolviert oder das 60. Lebensjahr vollendet hat. Die Gebührenpflicht wird auf Antrag hinausgeschoben bei (Bonusregelung) Pflege und Erziehung von Kindern, Gremienarbeit an der Hochschule sowie für die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte. Die Studiengebühr kann auf Antrag ermäßigt oder erlassen werden bei (Härtefallklausel) Behinderung oder schwerer Erkrankung, Studienzeitverlängernden Folgen einer Straftat und einer wirtschaftlichen Notlage in der Abschlussprüfungsphase. Keine Gebührenpflicht besteht bei einem Promotionsstudium, Erweiterungsstudium für Lehrämter und einem Zweitstudium zur Erlangung einer Lehramtsbefähigung. Weitere Infos beim AStA der Uni Köln unter studiengebuehren@asta.uni-koeln.de TOS