Hartz und die Langzeitarbeitslosen

Langzeitarbeitslose bekommen derzeit entweder Arbeitslosenhilfe oder Sozialhilfe. Beide Gruppen bekommen künftig dieselbe Leistung, das Arbeitslosengeld II, das auf dem Niveau der Sozialhilfe liegt. Spannend ist, wer für diese „Alg-II-Bezieher“ dann zuständig ist: die Gemeinde, die Sozialhilfe zahlt, oder der Bund, sprich die fürs Arbeitslosengeld zuständige Bundesagentur (Ex-Bundesanstalt) für Arbeit? Hartz IV, das 2005 in Kraft treten soll, sieht vor, dass die Bundesagentur diese Gruppe betreuen soll. Im Vermittlungsausschuss wurde auf Betreiben von Hessens Ministerpräsident Roland Koch dieser Passus ergänzt – jetzt gilt das so genannte „Optionsmodell“: Kommunen dürfen wählen, optieren, ob sie ihre Alg-II-Empfänger nicht doch lieber selbst betreuen wollen. In diesem Fall würde die Nürnberger Bundesagentur pro Alg-II-Nase eine Pauschale zahlen, deren Höhe noch nicht feststeht. sgi