Die Kinderfrau anmelden?

Babysitten, putzen und andere Minijobs: legalisieren oder nicht? Die Arbeitnehmer sinnieren, die Arbeitgeber haben Angst, der Streit um die Schwarzarbeit spaltet die Lager. Eine Entscheidungshilfe

von BARBARA DRIBBUSCH

Seitdem das Bundesfinanzministerium mahnt, Schwarzarbeit sei auch in Privathaushalten kein Kavaliersdelikt, tobt die Diskussion. Die Beschäftigten fragen sich, ob sich eine Anmeldung nicht doch lohnt. Die Arbeitgeber haben Angst, verpfiffen und zu saftigen Strafzahlungen verdonnert zu werden. Die Position der taz-Autorin Gabi Streckfus, ihre Putzhilfe nicht anzumelden (taz vom 15. Januar), ist im LeserInnenkreis umstritten. Hier ein paar Entscheidungshilfen.

DER WEISSE WEG: FÜR DIE LEGALISIERUNG

Minijobs mit einem Entgelt von bis zu 400 Euro im Monat bieten Vorteile vor allem für die ArbeitnehmerInnen. Dem Arbeitgeber entstehen wenn auch geringe Mehrkosten.

Entscheidet sich der/die ArbeitgeberIn für eine Anmeldung nach dem Minijob-Verfahren, so muss er bei der Minijobzentrale entsprechende Formulare ausfüllen und dabei seinen Namen und den der Beschäftigten angeben (www.minijobzentrale.de). Der Arbeitgeber hat folgende Kosten zu tragen: 12 Prozent vom Entgelt werden für Pauschalsteuer und Renten- sowie Krankenversicherung fällig, dazu kommen 1,3 Prozent für das Umlageverfahren an der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Insgesamt müssen also 13,3 Prozent an zusätzlichen Kosten vom Arbeitgeber getragen werden. Hinzu kommt eine Verpflichtung, die Minijobberin bei der gesetzlichen Unfallkasse zu versichern. In Berlin beispielsweise werden für eine Unfallversicherung jährlich 45 Euro fällig.

Den Großteil dieser Kosten bekommt der Arbeitgeber jedoch vom Finanzamt wieder zurück. Seine Einkommensteuer ermäßigt sich um zehn Prozent der entstandenen Aufwendungen für die Minijobberin. Es bleiben also für ihn tatsächlich nur rund drei Prozent an Mehrkosten für Steuer-, Sozialabgaben und Unfallversicherung.

Pauschalrechnung: Für eine 400-Euro-Kinderbetreuerin muss der Arbeitgeber rund 57 Euro an Abgaben und Versicherungsprämien zahlen, bekommt aber etwa 46 Euro vom Finanzamt wieder, er zahlt also tatsächlich nur elf Euro mehr im Monat. Die Beschäftigte bekommt die 400 Euro brutto für netto.

Die Kinderfrau erwirbt mit dem Minijob zwar keinen eigenen Krankenversicherungsanspruch, aber einen klitzekleinen Rentenanspruch, den sie durch eigene Ansprüche aufstocken kann. Ist die Beschäftigte als Minijobberin angemeldet, hat sie zudem Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und Mutterschaftsgeld durch den Arbeitgeber. Die Ausgleichskasse bei der Bundesknappschaft erstattet dem Arbeitgeber 70 Prozent der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und 100 Prozent des Mutterschaftsgeldes zurück. Auch ein anteiliger Anspruch auf Urlaub besteht, während dem das Entgelt weiter gezahlt werden muss.

Eine weitere legale Variante neben den Minijobs sind die neuen Niedriglohn-Jobs von 400,01 bis 800 Euro. Hier muss der Arbeitgeber 21 Prozent an Sozialabgaben zahlen, der Anteil des Arbeitnehmers jedoch ist ermäßigt. Bei einem Einkommen von 401 Euro beispielsweise beträgt der Arbeitnehmeranteil nur vier Prozent des Verdienstes und steigt dann bis zu einem Einkommen von 800 Euro auf den vollen Anteil von 21 Prozent. Vorteil: Die solcherart Beschäftigten haben eine eigene Krankenversicherung. Dieses Beschäftigungsverhältnis muss bei der Krankenkasse der ArbeitnehmerIn angemeldet werden.

Verbreitet ist auch das halb legale Anstellungsverhältnis, nach der die Kinderfrau beispielsweise für 600 Euro Gehalt sozialversicherungspflichtig angemeldet ist und dann noch vom Arbeitgeber ein paar hundert Euro „schwarz“ als Gehalt draufgelegt bekommt. So ist sie kranken- und rentenversichert bei niedrigen Beiträgen und hat monatlich ein vergleichsweise gutes Nettoeinkommen.

DER SCHWARZE WEG: DIE ILLEGALITÄT

Die Schwarzarbeit bietet den ArbeitgeberInnen die meisten Vorteile, allerdings auch einen Nachteil: Wenn eine entlassene Putzhilfe oder Kinderfrau den Arbeitgeber wegen Hinterziehung von Steuern oder Sozialabgaben nachträglich anzeigt, können Geldstrafen und entsprechende Nachzahlungen fällig werden. Allerdings ist und bleibt Schwarzarbeit für die Arbeitgeber das Billigste – sie sparen alle Nebenkosten und gehen keinerlei Verpflichtungen für Lohnfortzahlungen oder Urlaubsansprüche ein. Und mehr als 7,50 Euro die Stunde für eine „schwarz“ beschäftigte Kinderfrau können viele Eltern ohnehin nicht zahlen.

Für die Beschäftigten bietet Schwarzarbeit den Vorteil, dass sie mehrere dieser Schwarzjobs nebeneinander haben können, auch mit einem Gesamtverdienst von mehr als 400 Euro monatlich, ohne dass Abgaben fällig werden. ImmigrantInnen, die keine Arbeitserlaubnis haben, können ohnehin nur „schwarz“ arbeiten und sind daher oft die billigsten und ausbeutbarsten Kräfte im Land.