Ombudsmann

Bundesregierung plant Schlichtungsstelle für Streitigkeiten zwischen Anwalt und Mandant

Die Bundesregierung will eine unabhängige, bundesweit tätige Schlichtungsstelle für Streitigkeiten zwischen Anwalt und Mandant einrichten. So sollen Rechtsuchende die Möglichkeit erhalten, bei allen zivilrechtlichen Streitigkeiten beispielsweise über die Höhe des Honorars oder über Haftungsansprüche des Mandanten gegen den Anwalt eine einvernehmliche Lösung ohne Anrufung der Gerichte zu erreichen, heißt es in dem Ende September vom Kabinett verabschiedeten Gesetzentwurf. Das Gesetz bedarf nicht der Zustimmung des Bundesrates. Bei zügigen Beratungen im Parlament kann es im Frühjahr 2009 in Kraft treten.

„Zusammen mit den ortsnahen Vermittlungsangeboten wird die bundesweite Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft einen wesentlichen Beitrag zur Vermeidung gerichtlicher Auseinandersetzungen und damit auch zur Gerichtsentlastung leisten“, erklärte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD). Die Schlichtungsstelle, die bei der Bundesrechtsanwaltskammer angesiedelt werden soll, soll kostenlos in Anspruch genommen werden können. Sie unterscheidet sich von den bereits bestehenden Schlichtungsangeboten örtlicher Rechtsanwaltskammern durch ihre gesetzlich garantierte Unabhängigkeit.