Sperrung für Lkw ab 12-Tonnen

betr.: „Zum Frühstück 30 Brummis“, taz vom 29. 10. 08

Als auch seit 2005 von mautflüchtlingen betroffener halte ich die situation in kapern und gartow für sehr treffend dargestellt. Ich vermisse allerdings bei der frage nach abhilfe einen hinweis auf § 45 StVO, aufgrund dessen die durchfahrt für lkw ab 12 tonnen gesperrt werden kann. Eins von mittlerweile vielen beispielen findet man auf der B 8 durch kitzingen/main. HELMUT DANNERT, Witten/Ruhr