Rätselhafte Schwarzschlachter

Landesregierung, Kreis Gütersloh und Politiker verblüfft über Schwarzschlachtung von 700 Rindern: „Noch nie dagewesener Fall.“ CDU will BSE-Pannenserie im Landtags-Agrarausschuss ansprechen

VON MARTIN TEIGELER

700 schwarz geschlachte Rindviecher halten Behörden und Politik auf Trab. Wie am Mittwoch bekannt wurde, sind die getöteten Tiere von einem Betrieb im Kreis Gütersloh illegal in den Handel geschleust worden. Ein nebenberuflich für den Landkreis tätiger Tierarzt hatte an den Rindern eine Fleischbeschau durchgeführt, den Vorgang jedoch nicht vorschriftsgemäß an die Behörden gemeldet. „Wir fordern vom Kreis einen Bericht über den Fall“, sagt ein Sprecher des NRW-Agrarministeriums.

Die Gütersloher Schwarzschlachtung fiel nur deshalb auf, weil derzeit bundesweit alle Schlachtvorgänge überprüft werden. Anfang Januar war bekannt geworden, dass es im Jahr 2003 flächendeckende Schlampereien bei BSE-Tests gegeben hat. Tausende Kühe, die nicht auf die gefährliche Seuche untersucht wurden, sind vermutlich in den Handel gelangt. Um diesen Skandal auszuwerten, durchforsten die Behörden derzeit die zentrale Rinder-Datenbank auf weitere Pannen.

„Wir untersuchen den Vorgang sehr genau“, sagt Carola Adenauer, Sprecherin des Kreises Gütersloh. Der amtlich bestellte Tierarzt, der nebenberuflich für den Kreis gearbeitet habe, sei mit sofortiger Wirkung suspendiert worden. Wie lang der beschuldigte Tierarzt für den Landkreis Gütersloh tätig war, will die Sprecherin nicht verraten: „Das ist doch unwichtig.“ Wichtig dürfte aber sein, warum die Rinder schwarz geschlachtet worden sind und wie sich ein amtlich bestellter Veterinär an illegalen Aktionen beteiligen kann. Es handele sich hier um einen registrierten Kleinbetrieb, der bestimmte Schlachtobergrenzen einzuhalten habe, teilte der Kreis schriftlich mit. „Da die Tiere jünger als 24 Monate waren, mussten sie lediglich von einem amtlich bestellten Tierarzt begutachtet werden.“ So jedenfalls die Version des Landkreises, der dem betroffenen Betrieb 250 Euro Bußgeld pro schwarz geschlachtetem Rind auferlegt. Ob die Tiere wirklich unter 24 Monate alt waren, bleibt offen. Arzt und Schlachtfirma könnten das Alter auch frisiert haben, um die gesetzlich erforderlichen BSE-Tests zu vermeiden.

In welche Fleischtheken die schwarz geschlachteten Rinder gelangt sind, lässt sich kaum noch rekonstruieren. „Wir werden das Thema im Agrarausschuss ansprechen“, kündigt die CDU-Landtagsabgeordnete Marie-Luise Fasse an. „Das ist doch ein nie dagewesener Fall.“