Müll-Begehren nicht zulässig

Kiel/Neumünster dpa ■ Das schleswig-holsteinische Innenministerium stuft auch ein zweites Bürgerbegehren gegen den Bau einer Müllverbrennungsanlage in Neumünster als nicht zulässig ein. Dies habe die vorläufige Prüfung ergeben, teilte das Ministerium gestern mit. Die

Voraussetzung, dass eine „wichtige Selbstverwaltungsangelegenheit“ vorliegen muss, sei nicht erfüllt. Es handle sich um eine technische Veränderung und nicht um eine wesentliche Erweiterung. Auch sei das Begehren nicht fristgerecht eingereicht worden. Vor einer endgültigen Entscheidung können die Initiatoren sich jetzt noch bis zum 17. Februar äußern. Das Innenministerium hatte bereits 2003 ein Bürgerbegehren aus formalen und rechtlichen Gründe nicht zugelassen.