Clement, ein Freund des Bankgeheimnisses

Der Wirtschaftsminister hintertreibt die Pläne von Finanzminister Eichel, eine Meldepflicht für Zinserträge einzuführen

BERLIN taz ■ Auch im Bundeskabinett ist nun eine Auseinandersetzung über die Lockerung des Bankgeheimnisses entbrannt. Wirtschaftsminister Wolfgang Clement (SPD) hat sich gegen die umstrittenen Kontrollmitteilungen ausgesprochen, mit denen die Banken Zinserträge ihrer Kunden automatisch an die Finanzämter melden sollen. Bundesfinanzminister Hans Eichel (SPD) besteht dagegen darauf, dass es Überprüfungsmöglichkeiten geben müsse.

Clement betonte, das gesamte Bundeskabinett vertrete seine Position. „Wir sind uns einig, dass wir auf die Kontrollmitteilungen verzichten sollten“, sagte er am Donnerstagabend während einer Unternehmerveranstaltung. Nicht festlegen möchte man sich im Hause Eichel. „Das ist die persönliche Prognose von Minister Clement“, erklärte ein Sprecher. Wie das Kabinett entscheide, sei offen. Bei den geplanten Regelungen zur Rückholung von Schwarzgeld aus dem Ausland brauche man jedoch Kontrollmechanismen. Welche, das werde man „noch sehen“.

Banken und Investmentgesellschaften machen seit Monaten gegen die Lockerung des Bankgeheimnisses mobil, weil sie die Veringerung ihrer Gewinne durch Abwanderung von Kapital voraussehen. An ihrer Seite kämpft der Bundesverband der Verbraucherzentralen, dem der Datenschutz am Herzen liegt. Auch die Grünen-Finanzexpertin Christine Scheel fordert, auf die Meldepflicht zu verzichten.

Vordergründig ist der Streit überflüssig, denn das Gesetz zum Abbau von Steuersubventionen, das auch Regelungen über die Kontrollmitteilungen erhält, wird die Union am kommenden Freitag im Bundesrat ohnehin ablehnen. Doch Finanzminister Eichel hat einen zweiten Pfeil im Köcher. Er arbeitet an einem Entwurf über die so genannte Abgeltungssteuer für Zinserträge, in dem die Kontrollmitteilungen ebenfalls enthalten sind. Eichels bisheriger Argumentation zufolge sind sie unbedingt notwendig, damit Kapitalanleger auffliegen, die unversteuertes Geld etwa in Rentenfonds investieren und von den Zinsen profitieren. Die Bank würde zwar automatisch die Zinssteuer an das Finanzamt abführen, allerdings anonym. So kann die Behörde keinen Verdacht schöpfen, wenn Zinserträge plötzlich infolge der Investition illegalen Geldes steil ansteigen. Das sollen Kontrollmitteilungen verhindern.

Sollten sich die Freunde des Bankgeheimnisses nun durchsetzen und der Finanzminister samt weiten Teilen der SPD-Fraktion unterliegen, haben die Anleger etwa fünf Jahre Ruhe. Dann kommt die Meldepflicht für Kapitalerträge in jedem Fall – über den Umweg „Europa“. Denn die Bundesregierung hat sich im Rahmen der EU über eine entsprechende Richtlinie verständigt. Und die muss spätestens in fünf Jahren in deutsches Recht umgesetzt sein. HANNES KOCH

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