Drei Monate ohne Stütze

Gesperrt

Eine Sperrzeit – in der Regel heißt das drei Monate ohne den Erhalt von Stütze – verhängt das Amt bei Selbstkündigern oder wenn angebotene Kurse oder „zumutbare“ Jobs nicht angetreten werden. „Zumutbar“ ist demzufolge ein bis zu zweieinhalb Stunden langer Anfahrtsweg – oder aber auch ein Lohn, der selbst nach sechs Monaten gerade mal auf der Höhe des Arbeitslosengeldes liegt. Wenn der Arbeitslose nicht genug „Eigeninitiative“ nachweisen sollte, kann die Agentur ebenfalls die Daumenschrauben ansetzen. Wer etwa seiner Meldepflicht nicht nachkommt, ist mit einer „Säumniszeit“ von nicht weniger als zwei Wochen dabei. Wer einen zweiten gesetzten Termin verpasst, bekommt mindestens weitere vier Wochen lang keine Arbeitslosenunterstützung. Auch, wer die zwischen Vermittler und – neuerdings – „Kunden“ getroffene „Eingliederungsvereinbarung“ nicht einhält, also eine bestimmte Zahl von zu schreibenden Bewerbungen nicht erfüllt, wird auf finanzielle Null-Diät gesetzt. ksc