Schlammpeitzger setzen sich durch

EU fordert die Meldung des ganzen Hollerlandes als FFH-Schutzgebiet. Bremen muss zum zweiten Mal nachmelden

Bremen taz ■ Die Europäische Union (EU) hat Bremen dazu aufgefordert, nicht nur einen Teil, sondern das gesamte Hollerland als Naturschutzgebiet nach der Richtlinie „Flora-Fauna-Habitat“ (FFH) anzumelden. Mit dieser Botschaft kamen Naturschutz-Experten aus dem Bremer Umweltressort jetzt von einer Kurzreise nach Brüssel zurück. Dort hatten sie über die Bedenken der EU gegenüber den bremischen Anmeldungen zur FFH-Richtlinie verhandeln wollen.

Der Bremer Senat hatte zunächst das Hollerland gar nicht, der neue CDU-Umweltsenator Jens Eckhoff im vergangenen Jahr immerhin zwei Drittel des Hollerlandes gemeldet. Aber den EU-Experten reicht das nicht, sie sehen keine Begründung dafür, dass die seltenen Schlammpeitzger-Fische sich nur mit einem Teil des Hollerland-Gebietes begnügen sollen, denn auch in dem letzten Drittel seien diese zu Hause und das sei entscheidend.

Nachgemeldet werden müsse außerdem, so Georg Musiol von der Umweltbehörde, die „Stromer Feldmark“ beim Güterverkehrszentrum sowie das Vorkommen des Borkenkäfers „Osmoderma eremita“, der in alten Bäumen in öffentlichen Parks in Oberneuland und Osterholz gefunden worden sei.

Insgesamt, so berichteten die Naturschutz-Vertreter, habe sich die EU gewundert, wie selektiv die deutschen Bundesländer gemeldet hätten. Anders Holland: Das habe den ganzen Dollart gemeldet, Niedersachsen hingegen die angrenzenden deutschen Gebiete nicht. Bei Flüssen gebe es die kuriose Lage, dass das eine Flussufer gemeldet wurde, das andere Flussufer dann plötzlich nicht mehr – nur weil eine andre Landesregierung zuständig ist.

Mit der Klarstellung der EU hat sich die Auffassung, die die bremischen Umweltschützer seit Jahren über die FFH-Richtlinie vertreten, durchgesetzt. Im Jahre 2000 hatte Bürgermeister Henning Scherf noch gehöhnt: „Schlammpeitzger – das ist die neueste Erfindung unserer Öko-Leute. Das Beste gegen Schlammpeitzger sind übrigens Hechte. Die fressen die nämlich auf.“ Doch in diesem Jahr wird der Senat nicht umhinkommen, weitere Flächen dem Schlammpeitzger zuliebe unter den Schutz der FFH-Richtlinie zu stellen. Kawe