Böse wegen Holst „befremdet“

Innensenator leitet Datenschutz-Kritik an Rasterfahndung weiter an die Polizei

taz ■ Sowohl Innensenator Kuno Böse (CDU) als auch die Handelskammer wiesen gestern die Vorwürfe des Datenschutzbeauftragten Sven Holst im Zusammenhang mit der Rasterfahndung in Bremen nach dem 11. September 2001 strikt zurück. Böse sicherte gleichwohl zu, dass der Datenschutz-Bericht „auf Grund der Vielzahl der erhobenen Vorwürfe“ an die Polizei weitergeleitet worden sei. Sobald eine Antwort vorliege, werde er dem Landesbeauftragten für Datenschutz eine ausführliche Stellungnahme zuleiten.

Böse kritisierte, dass Holst die Stellungnahme des Innenressorts nicht abgewartet habe, sondern seinen Bericht ohne Absprache der Öffentlichkeit vorgestellt habe. Der Vorwurf, der Datenschutz sei zu spät über die Maßnahmen informiert worden, sei zudem nicht nachvollziehbar. Bereits am 22. Oktober vorletzten Jahres, also wenig mehr als einen Monat nach dem Terroranschlag in New York, habe im Polizeipräsidium ein Informationsaustausch zwischen Vertretern des Landeskriminalamtes und dem Datenschutzbeauftragten stattgefunden. Am 1. November habe der Innensenator den ersten Einzelanordnungen für den Datenabgleich zugestimmt, auch darüber sei Holst zeitnah informiert worden.

Holst hatte außerdem kritisiert, dass aus den Anordnungen der Polizei, auf die hin Institutionen wie die Universität oder die Handelskammer Daten übermittelten, nicht die Verhältnismäßigkeit der Maßnahme hervorgegangen sei. Die Rastermerkmale seien außerdem nur unzureichend begründet gewesen. Diese Kritik, so der Innensenator, nehme er sehr ernst und prüfe entsprechend. Politische und polizeitaktische Bewertungen solle der Datenschutzbeauftragte jedoch den hierfür Verantwortlichen überlassen: Holst hatte bei seinem Bericht angemerkt, mit Hilfe der Rasterfahndung hätten keine Verdachtsfälle aufgedeckt werden können, auf die die Polizei nicht auch anders gekommen wäre.

Die Handelskammer verwahrte sich gegen den Vorwurf, sie habe unsortierte Daten herausgegeben. In enger Abstimmung mit verantwortlichen Beamten des Staatsschutzes habe sie vielmehr ihren Bestand von damals etwa 12.000 in Bremen registrierten Gefahrgutfahrern selektiert und der Polizei anschließend rund 3.000 Datensätze übergeben. Eine weitere Selektion hätten die vorliegenden Daten nicht zugelassen. hey