Länder planen einheitliche U-Haft

Bund und Länder wollen für Untersuchungshäftlinge soziale Rechte festlegen

FREIBURG taz ■ Erstmals sollen Rechte und Pflichten von U-Häftlingen ausführlich gesetzlich geregelt werden. Dies kündigten am Montag Justizminister aus Bund und Ländern an. Nach ihrer Darstellung soll sich die soziale Situation und der Rechtsschutz der bundesweit 13.000 Untersuchungshäftlinge verbessern.

Bisher gab es zur U-Haft nur einige Generalklauseln in der Strafprozessordnung. Ein ausführliches Bundesgesetz scheiterte mehrfach am Widerspruch der Länder, die höhere Kosten befürchteten. Seit der Föderalismusreform sind die Länder aber für die Ausgestaltung der Haft zuständig und können diese selbst regeln. Elf Bundesländer stellten deshalb einen gemeinsamen Musterentwurf vor. Nur die großen Länder Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Niedersachsen und NRW planen eigene Gesetzentwürfe.

Vorgesehen ist, dass U-Häftlinge Anspruch auf eine Einzelzelle haben, in der Haft arbeiten dürfen und dabei auch wie Strafgefangene ein (geringes) Entgelt erhalten. „Das wird zu Mehrkosten führen“, erklärte Thüringens Justizministerin Marion Walsmann (CDU). Genaue Summen sind aber noch unbekannt. Die Ausgestaltung der Haft im Einzelfall soll künftig die Anstalt und nicht mehr ein Gericht festlegen.

Parallel dazu kündigte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) Änderungen in der Strafprozessordnung an. Diese sollen schon am Mittwoch im Bundeskabinett auf den Weg gebracht werden. Der Bund regelt weiterhin die Voraussetzungen, wann Untersuchungshaft verhängt wird und welche Beschränkungen für die Sicherung des Gerichtsverfahrens notwendig sind. Untersuchungshaft wird in der Regel bei Flucht- und Verdunkelungsgefahr verhängt.

CHRISTIAN RATH