Vorsicht, Kamera läuft!

NRW-Datenschutzbeauftragte bezweifelt, dass Kölns öffentliche Plätze durch Videoüberwachung sicherer würden. Solche Eingriffe in die Freiheitsrechte seien daher nur schwer zu rechtfertigen

VON FRANK ÜBERALL

Kann man mit der Videoüberwachung öffentlicher Plätze die Kriminalität bekämpfen? Die Kölner CDU meint ja und will auf diesem Weg dem Problem minderjähriger Taschendiebe in Kölns Fußgängerzonen begegnen. Kölns Grüne dagegen stehen der Idee eher skeptisch gegenüber, und auch die Polizeigewerkschaft hat sie bereits kritisiert (taz berichtete). Nun schaltet sich auch die nordrhein-westfälische Datenschutzbeauftragte Bettina Sokol in die Diskussion ein, zu der Schwarz-Grün Ende April in einem Hearing auch Experten befragen will. Die Fachfrau, die selbst auch an der Kölner Tagung teilnehmen wird, hält die öffentlichen Kameras ebenfalls für problematisch, wie sie gegenüber der taz erklärte.

„Polizeiliche wie auch jede andere staatliche Videoüberwachung stellt immer einen Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung der beobachteten Personen dar“, meint Sokol. Solche Eingriffe in die Freiheitsrechte einer Vielzahl willkürlich betroffener Menschen bedürfe in besonderem Maße der Rechtfertigung. „Es ist daher bedauerlich, dass im letzten Jahr mit der Änderung des Polizeigesetzes die Schwelle für den Einsatz der Videoüberwachung zu Lasten der Bürgerrechte gesenkt worden ist.“ Die Wirksamkeit der allgegenwärtigen Kameras werde zudem sehr unterschiedlich beurteilt. In der Regel führe sie zu bloßen Verdrängungseffekten. Außerdem sei die Videobeäugung nur sinnvoll, wenn bei einer Straftat auch sofort die Polizei einschreiten kann. Aus Polizeikreisen sei aber bekannt, dass es dafür gar nicht genug Personal gebe.

Sollte in Köln eine Videoüberwachung eingeführt werden, müssten die Apparate für Passanten deutlich erkennbar sein, mahnt die NRW-Datenschützerin. „Schon aus Gründen der notwendigen Transparenz bei Grundrechtseingriffen müssen die Leute wissen, an welchen Orten sie staatlicher Beobachtung ausgesetzt sind.“ In der Regel seien Hinweisschilder anzubringen, um eine konsequente Abschreckung potenzieller Straftäter zu erreichen: „Ein kleines Schildchen an versteckter Stelle dürfte dafür nicht ausreichen.“

Die so genannten „Klaukids“ werde man mit öffentlichen Kameras dagegen kaum los, meint Sokol. „Allenfalls kann eine Videoüberwachung einzelne Diebstähle aufzeichnen, die diejenigen Kinder begehen, die so dumm sind, vor laufender Kamera zu klauen.“ Auch in der Vergangenheit hätten sich einzelne Kinder aber nicht einmal von weiteren Taten abhalten lassen, nachdem sie schon beim Diebstahl erwischt wurden. Die Ursachen für ihr kriminelles Handeln würden durch Videoüberwachung jedenfalls nicht beseitigt.