Wehrpflicht EU-vereinbar

EuGH entscheidet gegen deutschen Jurastudenten: Wehrpflicht bleibt allein Sache der Mitgliedstaaten

FREIBURG taz ■ Die Wehrpflicht für Männer verstößt nicht gegen Europarecht. Dies entschied gestern der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg. Grundlegende Fragen der militärischen Organisation fallen nicht unter das EU-Recht, so der EuGH.

Konkret ging es um den Fall des Konstanzer Jurastudenten Alexander Dory. Er hatte sich gegen seine Musterung gewehrt, weil die Wehrpflicht nur für Männer gelte. Sie stelle ein zeitweises „Berufsverbot für Männer“ dar. Zudem erhalte er erst neun Monate später Zugang zum Arbeitsmarkt als junge Frauen. Damit verstoße die Wehrpflicht gegen die EU-Richtlinie zur Gleichbehandlung der Geschlechter im Arbeitsleben.

Dieser Argumentation folgte das EU-Gericht nicht. Die EU habe keine Befugnis, grundlegende Fragen der Landesverteidigung zu regeln, erklärten die Richter. Solche Fragen seien auch weiterhin Sache der Mitgliedstaaten. Auch die Tatsache, dass die Wehrpflicht mittelbare Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt habe, ändere daran nichts.

Die EuGH-Richter blieben allerdings dabei, dass die EU-Gleichbehandlungsrichtlinie auf den Zugang zu militärischen Berufen anwendbar ist. So hatte das EU-Gericht 1999 entschieden, die freiwilligen Bundeswehr-Laufbahnen müssten auch für Frauen geöffnet werden, soweit das Geschlecht nicht „unabdingbare Voraussetzung“ ist. Damit ist der juristische Disput um die Wehrpflicht vorerst zu Ende. Auch das Bundesverfassungsgericht hatte vor einem Jahr keine Einwände gegen die Wehrpflicht.

CHRISTIAN RATH