freier sexualstraftäter
: Unaufgeregte Bremerhavener

Man mag es eine Justizpanne nennen, dass Hilmar N. auf freiem Fuß ist. Er würde sein Dasein wohl hinter den Gittern einer forensischen Klinik fristen, wenn Schleswig-Holstein rechtzeitig einen neuen Gutachter nominiert hätte. Aber die Panne ist nun mal passiert. Und in einem Rechtsstaat müssen gesetzliche Fristen auch für Sexualstraftäter gelten. Auch Vergewaltiger müssen in dem Bewusstsein leben können, dass sie, einmal in Freiheit, nicht einfach wieder eingesperrt werden können – so lange sie nicht wieder straffällig werden.

KOMMENTAR VON JAN KAHLCKE

Für eine Kommune ist so ein neuer Einwohner natürlich schwierig. In Bremerhaven scheinen die Behörden die Sache mit Augenmaß zu handhaben: Nach einer gründlichen Gefahrenanalyse haben sie darauf verzichtet Panik zu schüren – und bisher scheint Hilmar N. ihnen mit seiner selbst gewählten Isolation und der Suche nach einem Therapieplatz Recht zu geben.

Sollte N. sich erneut an Kindern vergehen, wird das alles falsch gewesen sein. Die Behörden werden Prügel zuallererst von jenen Medien beziehen, die den Neu-Bremerhavener Hilmar N. um der Sensation willen geoutet haben. Der Rechtsstaat wird ihnen dann keinen Pfifferling wert sein.