Weiter keine Rechte für gefangene Taliban

US-Gericht weist die Forderung von 16 Häftlingen in Guantánamo nach juristischer Gleichbehandlung ab

WASHINGTON taz ■ Die US-Regierung kann weiterhin unbegrenzt, ohne Anklage und Prozess die Häftlinge auf dem kubanischen Militärstützpunkt Guantánamo festhalten. Dies entschied am Dienstag ein Berufungsgericht in Washington und wies damit die Klage von 16 Häftlingen ab.

Das Urteil erklärt US-Gerichte für unzuständig, um diese Klagen zu verhandeln, schließlich hätten die Klagesteller, darunter Kuwaitis, Briten und Australier, nie US-Territorium betreten. Die Anwälte der Internierten hatten argumentiert, dass die Militärbasis de facto US-Territorium sei und die USA somit auch die Gerichtshoheit ausüben würden.

Scharfe Kritik an dem Urteil äußert Michael Ratner, Präsident des Center for Constitutional Rights. „Dass die US-Verfassung nicht für jene gilt, die auf einer Militärbasis interniert werden, die unter voller US-Kontrolle steht, ist abwegig.“ Die Organisation koordiniert den rechtlichen Beistand der 16 Häftlinge.

Seit ihrem Transport nach Guantánamo befinden sich die rund 600 Häftlinge dort in einem rechtlichen Schwebezustand. Die US-Regierung verweigert ihnen den Status als Kriegsgefangene gemäß Genfer Konvention. Sie werden auch nicht als gewöhnliche Straftäter behandelt. Stattdessen hat die Regierung sie als „feindliche Kämpfer“ eingestuft, eine Gefangenen-Kategorie, die während des Militäreinsatzes in Afghanistan proklamiert wurde. Sie erhalten keinen Zugang zu einem Anwalt und können ohne Anklage unbegrenzt festgehalten werden. Der US-Präsident kann willkürlich, sozusagen per Dekret, Ausländern und US-Staatsbürgern diesen Status verleihen.

„Was auch immer ihr Status ist, sie müssen das Recht auf eine Verteidigung vor einem Gericht haben“, fordert die New York Times. „Die US-Regierung tritt das Recht der Häftlinge in Guantánamo mit Füßen.“ Der Stützpunkt wurde jedoch genau aus dem Grund gewählt, um die Gefangenen der US-Gerichtsbarkeit zu entziehen – ein Motiv, das für alle anderen im Ausland befindlichen Internierungslager gilt. Sie sind ziviler Kontrolle entzogen und erlauben eine „störungsfreie“ Verhörpraxis.

MICHAEL STRECK