Deutsche müssen als erste arbeiten

KÖLN taz ■ Ausländer, die nicht aus einem EU-Land kommen und eine Aufenthaltsgestattung oder Duldung haben, unterliegen bei der Verlängerung ihrer Arbeitserlaubnis seit Anfang dieses Jahres einer neuen Regelung. Die Agentur für Arbeit (AA) muss überprüfen, ob für die bislang ausgeübte Tätigkeit Deutsche, EU-Bürger oder ausländische Arbeitnehmer mit einer gültigen Arbeitsberechtigung zur Verfügung stehen. In Köln sind davon 1.400 Menschen betroffen, insgesamt hat die AA im Vorjahr 5.500 Arbeitsgenehmigungen erteilt. Die Überprüfung sollte mindestens acht Wochen vor Ablauf der geltenden Arbeitsgenehmigung beantragt werden. SCH