Gewalt des Partners

Gesetz soll helfen

Nach dem Anfang 2002 von der Bundesregierung beschlossenen Gewaltschutzgesetz darf die Polizei prügelnde Ehepartner oder Partner bis zu zehn Tage aus der Wohnung verweisen, die diese mit ihrem Opfer teilen. Willigen die Opfer, zumeist sind es Frauen, gegenüber der Polizei in die Weitergabe ihrer Personalien an die Interventionsstelle ein, werden sie von deren Mitarbeiterinnen kontaktiert und über ihre Rechte und weitere Hilfsangebote aufgeklärt. Seit die Hamburger Beraterinnen im November ihre Arbeit aufnahmen, suchten 21 Gewaltopfer aus eigener Initiative an der Alten Königsstraße 18 Hilfe, 93 folgten einer Empfehlung der Polizei. Insgesamt verwies die Hamburger Polizei im vergangenen Jahr 795 Männer und fünf Frauen der Wohnung, weil diese ihren Partner prügelten. WEI