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Die GFK

Die Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) wurde 1951 geschaffen. Sie garantiert Flüchtlingen Schutz, die wegen ihrer Rasse, Religion, Nationalität, politischen Überzeugung oder Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe verfolgt werden.

In Deutschland stand die GFK zunächst im Schatten des Grundrechts auf Asyl, das jedoch 1993 eingeschränkt wurde. Seither haben viele Flüchtlinge keine Chance mehr auf den grundgesetzlichen Asylanspruch, wenn sie über einen „sicheren Drittstaat“ nach Deutschland einreisen. Die meisten Asylverfahren werden daher heute nach Paragraf 51 des Ausländergesetzes abgewickelt, mit dem die Genfer Flüchtlingskonvention ins deutsche Recht übernommen wurde. Umstritten ist in Deutschland nach wie vor, ob die GFK auch bei nichtstaatlicher Verfolgung schützt. CHR